Kosten und Kostenübernahme
In meiner Praxis sind Behandlungen für gesetzlich und privat Versicherte sowie Selbstzahlerleistungen möglich.
Gesetzlich Versicherte
Die Behandlung erfolgt im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung und wird, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet.
Da die Anzahl der Kassenplätze begrenzt ist, kann ich nicht allen Anfragen gesetzlich Versicherter unmittelbar einen Therapieplatz anbieten.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Eine psychotherapeutische Behandlung ist auch für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte möglich. Ob und in welchem Umfang die Kosten von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle übernommen werden, hängt vom jeweiligen Versicherungs- bzw. Beihilfeanspruch ab.
Bitte klären Sie die individuellen Voraussetzungen möglichst vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle.
Selbstzahler
Psychotherapeutische Behandlung kann auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden. Dies kann insbesondere eine Möglichkeit sein, wenn aktuell kein Kassenplatz zur Verfügung steht oder eine Behandlung unabhängig von der Krankenversicherung gewünscht wird.
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen für Selbstzahler erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kostenerstattungsverfahren
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und zeitnah keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten finden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich sein.
Ob die Voraussetzungen in Ihrem individuellen Fall erfüllt sind und welche Unterlagen dafür benötigt werden, ist mit der jeweiligen Krankenkasse zu klären.
Gerne informiere ich Sie im Rahmen eines Erstkontakts über das mögliche weitere Vorgehen.